Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im März 2025 (Az. 2 StR 232/24) entschieden, dass die Polizei unter bestimmten Bedingungen zwangsweise den Fingerabdruck eines Beschuldigten zur Entsperrung eines Smartphones nutzen darf. Voraussetzung ist eine richterliche Anordnung, die die Durchsuchung des Handys erlaubt, und die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Allerdings ist diese Vorgehensweise umstritten, da sie das Recht, sich nicht selbst zu belasten, beeinträchtigen könnte, da das Fingerabdruck-Entsperren als eine Form der Mitwirkung bei der eigenen Überführung angesehen werden kann.